Die Gemeinde Röhrmoos vergibt im neuen Baugebiet „Röhrmoos – Unterweilbacher Straße“ zwei Bauparzellen nach den Richtlinien zum Fördermodell zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur. Es stehen zwei Doppelhausparzellen mit einer Größe von jeweils 237,5 m² zur Verfügung. Die Grundstücke sind in nachfolgendem Übersichtsplan farblich gekennzeichnet.
Die Bewerbung mit dem entsprechenden Formular und den geforderten Nachweisen muss vollständig bis spätestens 17.03.2024 bei der Gemeinde Röhrmoos vorliegen.
Weitere Informationen sowie die Unterlagen können nachfolgend eingesehen und abgerufen werden:
Die Doppelhausparzellen befinden sich im Geltungsbereich des seit 11.05.2023 rechtskräftigen Bebauungsplan „Röhrmoos – Unterweilbacher Straße“. Dieser gibt vor, wie gebaut werden darf. Den Bebauungsplan können Sie nachfolgend einsehen: