Bauamt

Aktuelles und Termine

Termine Bausprechtag und Bau- und Umweltausschuss

Der aktuelle Termin zum Bausprechtag mit Vertretern des Bauamtes des Landratsamtes Dachau wird frühzeitig sowohl auf der Homepage des Landratsamtes als auch auf unserer Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.

Die zukünftigen Sitzungstermine des Gemeinderates und des Bau- und Umweltausschusses sind ebenfalls auf unserer Homepage unter Gemeinderatssitzungen hinterlegt.

Grundstücke Baulandmodell

Im Rahmen des Baulandmodells sind derzeit von Seiten der Gemeinde keine Grundstücke zu vergeben.

Falls im Rahmen des Baulandmodells Grundstücke zu vergeben sind, finden Sie hier sowie unter “Aktuelles” Informationen.

Neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung in der Gemeinde Röhrmoos

Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Grundsätze zur Baulandausweisung beschlossen.

Kernänderung gegenüber den Grundsätzen aus dem Jahr 2010 ist, dass die Gemeinde nun selbst Grundstücke im voraussichtlichen Planungsgebiet erwirbt und danach das Bauland vergünstigt weiterveräußert (sog. Zwischenerwerb). Hierdurch kann die Gemeinde Grundstücke zum günstigen Preis für Bauerwartungsland erstehen und diesen Preisvorteil an die Bevölkerung weitergeben.

Eckpunkte dieses neuen Modelles sind:

  • Anwendungsbereich erst ab einer voraussichtlichen Grundstücksfläche von 1000 m2 eröffnet
  • Zwischenerwerbsquote: 30 % der Grundstücksflächen im voraussichtlichen Planungsgebiet, als Vorbehaltung für Eigen- und Familiennutzung (500 m² plus 500 m² je Kind)
  • Absicherung der Kostenneutralität für die Gemeinde
  • Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche von in der Regel drei Jahren

Verwendung der Grundstücke auch für eigene sozialgerechte Wohnbauvorhaben der Gemeinde oder Gemeinbedarfseinrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten möglich.

Bauleitpläne

Flächennutzungsplan der Gemeine Röhrmoos in seiner Urfassung von 2004, die 2. Änderung, die 4. Änderung, die 7. Änderung (Röhrmoos, Großinzemoos AB und CSigmertshausenBiberbachKleininzemoos), die 8. Änderung und die 9. Änderung. Die restlichen Verfahren wurden eingestellt oder befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Nachfolgend die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Röhrmoos. Diese dienen lediglich der Bürgerinformation und haben keinen Anspruch auf rechtsbindende Wirkung. Die Online-Veröffentlichung der Bebauungsplanverfahren, welche sich aktuell im Verfahren befinden, sind unter Bekanntmachungen einsehbar.

Bauantragsverfahren und Bauvorbereitung

Bauantrag

Der Bauantrag ist 3-fach mit den entsprechenden Baumappen bei der Gemeinde Röhrmoos einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass er von den Unterlagen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen muss. Zu verschiedenen Unterlagen wurden bayernweit einheitliche Vordrucke eingeführt. Diese sind verbindlich zu verwenden. Welche Formulare für Ihren Antrag entsprechend nötig sind, erfahren Sie hier.

Isolierte Befreiung/Abweichung

Um eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. den örtlichen Bauvorschriften oder eine Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, verwenden Sie bitte den folgenden Antrag:

Erforderliche Unterlagen für die Isolierte Befreiung/Abweichung (in 3-facher Ausfertigung):

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 1000
  • Kopie des amtlichen Lageplanes im Maßstab 1 : 1000  mit eingezeichnetem Bauvorhaben
  • vollständig ausgefüllter Antrag mit allen Angaben und den nötigen Unterschriften
  • eine maßstäbliche Zeichnung des zu errichtenden Vorhabens mit Grundriss und Ansichten (Skizze mit Bemaßungen)
  • sonstige Angaben wie z. B. Materialangaben, Art und Farbe der Dacheindeckung, etc.
  • Nachbarunterschriften (auf der Rückseite des Lageplanes mit eingezeichnetem Bauvorhaben)
  • eine Gebühr von 75.-€  

Antrag Gehwegabsenkung

Spartenträger

Wenn Sie Fragen zur Erschließung Ihres Baugrundstückes haben, wenden Sie sich an folgende Spartenträger:

Bodenrichtwerte

Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dachau erhältlich.

Eine formlose und kostenlose Einsicht ist über das nachfolgende Geoportal abrufbar. Rechtsverbindliche Auskünfte sind i.d.R. kostenpflichtig und nur bei dem zuständigen Gutachterausschuss erhältlich.

Ansprechpartner

NameFunktionTelefonTelefaxBüroE-Mail
Bader, TobiasBauamtsleiter08139 9301-1808139 9301-20EG03E-Mail senden
Kellner, StefanieSachbearbeiter08139 9301-1208139 9301-20EG02E-Mail senden
Lutter, GünterSachbearbeiter08139 9301-1608139 9301-20EG02E-Mail senden
Müller, ColinSachbearbeiter08139 9301-1508139 9301-20EG02E-Mail senden