Bauamt

Aktuelles und Termine

Termine Bausprechtag und Bau- und Umweltausschuss

Der aktuelle Termin zum Bausprechtag mit Vertretern des Bauamtes des Landratsamtes Dachau wird frühzeitig sowohl auf der Homepage des Landratsamtes als auch auf unserer Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.

Die zukünftigen Sitzungstermine des Gemeinderates und des Bau- und Umweltausschusses sind ebenfalls auf unserer Homepage unter Gemeinderatssitzungen hinterlegt.

Grundstücke Baulandmodell

Derzeit werden im Baugebiet „Röhrmoos – Unterweilbacher Straße“ zwei Doppelhausparzellen im Baulandmodell ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 17.03.2024.

Nähere Informationen finden Sie auf der Startseite unter „Aktuelles“.

Neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung in der Gemeinde Röhrmoos

Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Grundsätze zur Baulandausweisung beschlossen.

Kernänderung gegenüber den Grundsätzen aus dem Jahr 2010 ist, dass die Gemeinde nun selbst Grundstücke im voraussichtlichen Planungsgebiet erwirbt und danach das Bauland vergünstigt weiterveräußert (sog. Zwischenerwerb). Hierdurch kann die Gemeinde Grundstücke zum günstigen Preis für Bauerwartungsland erstehen und diesen Preisvorteil an die Bevölkerung weitergeben.

Eckpunkte dieses neuen Modelles sind:

  • Anwendungsbereich erst ab einer voraussichtlichen Grundstücksfläche von 1000 m2 eröffnet
  • Zwischenerwerbsquote: 30 % der Grundstücksflächen im voraussichtlichen Planungsgebiet, als Vorbehaltung für Eigen- und Familiennutzung (500 m² plus 500 m² je Kind)
  • Absicherung der Kostenneutralität für die Gemeinde
  • Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche von in der Regel drei Jahren

Verwendung der Grundstücke auch für eigene sozialgerechte Wohnbauvorhaben der Gemeinde oder Gemeinbedarfseinrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten möglich.

Bauleitpläne

Flächennutzungsplan der Gemeine Röhrmoos in seiner Urfassung von 2004, die 2. Änderung, die 4. Änderung, die 7. Änderung (Röhrmoos, Großinzemoos AB und CSigmertshausenBiberbachKleininzemoos), die 8. Änderung und die 9. Änderung. Die restlichen Verfahren wurden eingestellt oder befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Nachfolgend die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Röhrmoos. Diese dienen lediglich der Bürgerinformation und haben keinen Anspruch auf rechtsbindende Wirkung. Die Online-Veröffentlichung der Bebauungsplanverfahren, welche sich aktuell im Verfahren befinden, sind unter Bekanntmachungen einsehbar.

Bauantragsverfahren und Bauvorbereitung

Bauantrag

Der Bauantrag ist 3-fach mit den entsprechenden Baumappen bei der Gemeinde Röhrmoos einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass er von den Unterlagen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen muss. Zu verschiedenen Unterlagen wurden bayernweit einheitliche Vordrucke eingeführt. Diese sind verbindlich zu verwenden. Welche Formulare für Ihren Antrag entsprechend nötig sind, erfahren Sie hier.

Bauantragsstellung im Landkreis wird digital: Das ändert sich ab 1. Juli

Gut 750 Bauanträge werden jedes Jahr im Landkreis Dachau eingereicht. Aufgrund häufig fehlender Unterlagen und vieler beteiligter Behörden dauert es gut vier Monate bis zur Genehmigung, der Wohnungsbau ist etwas schneller. Mit dem digitalen Bauantrag wird das Verfahren nun beschleunigt.

Die ersten Landkreise in Bayern arbeiten bereits seit März 2021 mit der neuen Methode. Ab Juli bietet nun auch der Landkreis Dachau die digitale Bauantragsstellung an. Aber auch für das klassische Verfahren auf Papier ändert sich etwas.

Zum 1. Juli können über das Bayernportal Anträge digital an das Bauamt im Landratsamt übermitteln werden. Ziel des Bayerischen Bauministeriums für diese Anpassung ist es, bayernweit das Verfahren „bürgerfreundlicher und unbürokratischer“ zu gestalten. Das Landratsamt Dachau ist künftig für die Bauwerber im Landkreis, wie bisher mit Ausnahme der Stadt Dachau, die alleinige Anlaufstelle – online und offline: Ab Juli müssen unabhängig vom neuen Internet-Angebot auch alle Bauanträge auf Papier im Landratsamt eingereicht werden – und nicht mehr wie bisher in der jeweiligen Gemeinde.

Diese Neuerung hat für den Bürger einen großen Vorteil: Er muss nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Untere Baugenehmigungsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet werden. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Bauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.

Die ersten Tests laufen bereits erfolgreich im neuen System. Um die Bauplaner auf den neusten Stand zu bringen, bietet das Bauamt im Juli eine Infoveranstaltung an. Alle Informationen zum neuen Verfahren sind auf der Internetseite des Landartsamtes Dachau zu finden: https://www.landratsamt-dachau.de/bauen-wohnen-gewerbe/bauen/baugenehmigungsverfahren/ 

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun weitere Behörden dazukommen und damit schon 54 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 45 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 8.000 digitale Anträge eingereicht worden.“

Die Stadt Dachau ist als Große Kreisstadt selbst Untere Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge innerhalb der Stadt Dachau sind daher nicht betroffen.

weiter Infos unter Digitales Antragsverfahren

Isolierte Befreiung/Abweichung

Um eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. den örtlichen Bauvorschriften oder eine Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, verwenden Sie bitte den folgenden Antrag:

Erforderliche Unterlagen für die Isolierte Befreiung/Abweichung (in 3-facher Ausfertigung):

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 1000
  • Kopie des amtlichen Lageplanes im Maßstab 1 : 1000  mit eingezeichnetem Bauvorhaben
  • vollständig ausgefüllter Antrag mit allen Angaben und den nötigen Unterschriften
  • eine maßstäbliche Zeichnung des zu errichtenden Vorhabens mit Grundriss und Ansichten (Skizze mit Bemaßungen)
  • sonstige Angaben wie z. B. Materialangaben, Art und Farbe der Dacheindeckung, etc.
  • Nachbarunterschriften (auf der Rückseite des Lageplanes mit eingezeichnetem Bauvorhaben)
  • eine Gebühr von 75.-€  

Antrag Gehwegabsenkung

Spartenträger

Wenn Sie Fragen zur Erschließung Ihres Baugrundstückes haben, wenden Sie sich an folgende Spartenträger:

Bodenrichtwerte

Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dachau erhältlich.

Eine formlose und kostenlose Einsicht ist über das nachfolgende Geoportal abrufbar. Rechtsverbindliche Auskünfte sind i.d.R. kostenpflichtig und nur bei dem zuständigen Gutachterausschuss erhältlich.

Ansprechpartner

NameFunktionTelefonTelefaxBüroE-Mail
Bader, TobiasBauamtsleiter08139 9301-1808139 9301-20EG03E-Mail senden
Lutter, GünterSachbearbeiter08139 9301-1608139 9301-20EG02E-Mail senden
Müller, ColinSachbearbeiter08139 9301-1508139 9301-20EG02E-Mail senden
Schrall, StefanieSachbearbeiter08139 9301-1208139 9301-20EG02E-Mail senden