- Bekanntmachung: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) der Gemeinde Röhrmoos
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 13.05.2026 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht erlassen.
Die Satzung tritt am 13.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung vom 13.05.2020 außer Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus Röhrmoos (Zi.Nr. 15) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.Hinweis: Auf der gemeindlichen Homepage wird die Satzung veröffentlicht:
- Bekanntmachung: Abschließendes Ergebnis der Gemeinderatswahl
- Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen
Für die Leitungsvorhaben wird auf gemeinsamen Antrag der Firma Tennet TSO GmbH sowie der Bayernwerk Netz GmbH ein einheitliches Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchgeführt.Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gegen den Plan Einwendungen erheben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Planunterlagen auf der Homepage der Regierung von Oberbayern. Diese sind im Zeitraum von 08.01.2026 bis 09.02.2026 abrufbar und einsehbar: https://s.bayern.de/planfestverf-enwg
- Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen
Für die Leitungsvorhaben wird auf gemeinsamen Antrag der Firma Tennet TSO GmbH sowie der Bayernwerk Netz GmbH ein einheitliches Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchgeführt.Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gegen den Plan Einwendungen erheben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.
Die Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren „380/220/110-kV-Ersatzneubauprojekt Oberbachern-Ottenhofen (TenneT TSO GmbH, Bayernwerk Netz GmbH)“ sind ab dem 08.01.2026 über den nachfolgenden Link abrufbar:
- Bekanntmachung: Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Röhrmoos
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) erlassen.
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung vom 11.10.2021 außer Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus Röhrmoos (Zi.Nr. 15) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.Hinweis: Auf der gemeindlichen Homepage wird die Satzung veröffentlicht:
https://www.roehrmoos.de/satzungen-und-verordnungen




