In letzter Zeit wurden mittlerweile zwei Dirtpark´s (Definition: eine Anlage, auf der sich mehrere
Erdhügel befinden, die zu Sprüngen und fixen Strecken angelegt sind, um diese mit Fahrrädern oder
BMX-Rädern zu befahren) widerrechtlich auf gemeindeeigenen Grundstücken (u. a. Spielplätzen)
durch Jugendliche angelegt/geschaffen.
Dies führt zu einem unnötigen Arbeitsaufwand des kommunalen Bauhofs durch Wiederherstellung der
zerstörten Flächen. Im Falle des Spielplatzes „Am Stögnfeld“ führt dies außerdem zu Gefahren für
Kinder, die den Spielplatz zweckmäßig nutzen möchten und zu Unmut bei den Anwohnern. Auch beim
Regenrückhaltebecken in der Waldstraße Sigmertshausen wird die Funktion des Beckens
beeinträchtigt und kann vor allem bei stärkeren Regenereignissen den ordnungsgemäßen Ablauf von
Wasser behindern.
Die Gemeinde Röhrmoos appelliert hiermit zunächst vor allem an die jugendlichen Verursacher, aber
auch an deren Eltern, das willkürliche Anlegen der sogenannten Dirtpark´s zu unterlassen bzw. die
Kinder auf das Unterlassen hinzuweisen.
Grundsätzlich freut es die Gemeinde, dass die Jugendlichen Freizeitbeschäftigungen im Freien suchen,
sofern diese nicht zu vorstehend aufgeführten Problemen führt.
Aus diesem Grund wurde nach einer geeigneten Fläche gesucht, um einen – vorläufig provisorischen –
Dirtpark für ganz Röhrmoos anzulegen. Hierfür wird, in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum
Röhrmoos sowie mit den Jugendlichen selbst, mit Beginn der nächsten Bauarbeiten, bei denen
Oberboden anfällt (voraussichtlich April 2026), dieser für kleinere Anfüllungen (Sprungschanzen) auf
dem Grundstück Fl. Nr. 1358/2, Gemarkung Röhrmoos, zwischen dem Jugendzentrum (JUZ) und dem
Hohlweg Großinzemoos (siehe Lageplan anbei), verwendet. Die Gemeinde ist vorbehaltlich der
entsprechenden Rücksichtnahme der Nutzenden überzeugt, dass eine Nutzung der Fläche konfliktfrei
erfolgt, weil keine unmittelbare Nachbarschaft gegeben ist.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Fläche ausschließlich zum Zwecke eines
Dirtparks oder zur Naherholung genutzt werden darf. Gravierende Veränderungen des Bodens oder
Zerstören der Dirtpark-Anlage sind zu unterlassen. Auf die umgebende Bepflanzung ist Rücksicht zu
nehmen. Müllablagerungen sind ebenfalls zu unterlassen.
Die an einem solchen Dirtpark Interessierten werden noch um etwas Geduld gebeten und
aufgefordert, das Anlegen solcher Dirtpark´s an anderen Stellen umgehend zu unterlassen.
Hinweis Haftungsausschluss: Die Gemeinde Röhrmoos übernimmt keine Haftung für Gefahren oder
Schäden, die sich aus dem Betreten des vorstehend genannten Grundstücks ergeben. Ein
entsprechender Hinweis erfolgt durch das Anbringen einer entsprechenden Beschilderung vor Ort.
Die Presse wird gebeten, auf die Gefahren/Unannehmlichkeiten einer willkürlichen und nicht
sachgerechten Flächeninanspruchnahme hinzuweisen und gleichzeitig auf den bald entstehenden
Dirtpark zwischen dem Jugendzentrum Röhrmoos und dem Hohlweg aufmerksam zu machen.

