Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

SVLFG 300 Euro Energiepauschale

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) hat die 300 Euro Energiepreispauschale an die Rentnerinnen und Rentner überwiesen. Diesen Betrag erhalten alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente von der LAK bezogen haben und in Deutschland leben. Mit der Zahlung sollen die von den stark gestiegenen Energiekosten betroffenen Menschen entlastet werden. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die
Überweisung automatisch Anfang Januar 2023.
Wer die Energiepreispauschale trotz eines Anspruchs nicht erhalten hat, kann ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, stellen.
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 030 221911001
erreichbar.

Weitere Informationen im Internet unter:
www.svlfg.de/energiepreispauschale-fuer-rentnerinnen-und-rentner