Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röhrmoos im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch).
Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Weitere Informationen können nachfolgenden Bekanntmachungen entnommen werden: