Auszubildende/n zum/zur Verwaltungsfachangestellten

Stellenausschreibung: Auszubildende/r

          

Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung
(Kommunalverwaltung)

Während der anspruchsvollen und interessanten dreijährigen Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Bereiche der öffentlichen Verwaltung (z.B. Einwohnermeldeamt, Bauamt, Haupt- und Finanzabteilung). Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich dabei auf allgemeine Büro- und Verwaltungsaufgaben und der Umsetzung und Anwendung von Rechtsvorschriften. Darüber hinaus besuchen Sie die Berufsschule in München und nehmen am überbetrieblichen Unterricht der Bayerischen Verwaltungsschule teil.

Das bieten wir:

  • Eine abwechslungsreiche und praxisnahe Ausbildung
  • Eine Ausbildungsvergütung nach TVAöD-BBiG in der jeweils geltenden Höhe – derzeit 1.293,26 € im 1., 1.343,20 € im 2. und 1.389,02 € im 3. Ausbildungsjahr – sowie

31 Urlaubstage pro Kalenderjahr und weiter Vorteile des Öffentlichen Dienstes

  • Eine krisensichere und zukunftsorientierte Ausbildung mit sehr guten Übernahmechancen
  • Eine persönliche Begleitung während der gesamten Ausbildung durch feste Ansprechpartner und den Ausbildungsleiter in einem angenehmen Betriebsklima
  • Gute berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Das erwarten wir:

  • eine abgeschlossene Schulausbildung bzw. angestrebten Schulabschluss
    (mindestens qualifizierter Abschluss der Mittelschule bzw. Mittlere Reife)
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, Engagement und gute Umgangsformen

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 31.12.2026 an das Bewerberportal unserer Homepage, per E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de oder schriftlich an: Gemeinde Röhrmoos, z. Hd. Herrn Bader, Rathausplatz 1, 85244 Röhrmoos
Weitere Auskünfte erhalten Sie von unserem Ausbildungsleiter Herrn Bader, Tel. 08139/9301-18.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass
die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens
nicht zurückgesandt werden.