Informationen zur Kehr-, Räum- und Streupflicht

Schneeschaufel

Die Kehr-, Räum- und Streupflicht ist in der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen geregelt (abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos). Neben dem Entfernen von Laub, ist der wohl am häufigsten angesprochene Punkt die Schneeräumung bzw. Glatteisbehandlung.

Hier ein Auszug aus der gemeindlichen Verordnung:

§ 10 Sicherungsarbeiten

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wenn kein Gehweg vorhanden ist, innerhalb von geschlossenen Ortschaften parallel zur Grundstücksgrenze ein 1 m breiter Streifen von Eis und Schnee freizuhalten ist.

Bitte die Straßen für Räumfahrzeuge freihalten

Bitte stellen Sie ihre Fahrzeuge so ab, dass unsere Winterdienstfahrzeuge nicht behindert werden. Achten Sie darauf, dass notwendige Umkehrmöglichkeiten frei bleiben. Sonst ist ein ordnungsgemäßes Räumen nicht möglich. Wenn unsere Mitarbeiter zum Streuen ausrücken, erfolgt dies bereits gegen 4 Uhr, um nach Möglichkeit bis zum Beginn des Berufsverkehrs die Straßen für Sie in einen guten Zustand zu bringen. Bei der Gelegenheit bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Vorstellungen der Bürger hundertprozentig erfüllt werden können. Oft besteht darauf kein Einfluss, denn Temperaturschwankungen von wenigen Graden lassen (z. B. an Kreuzungen) das Salz sehr verschieden wirksam werden.

Unsere beauftragten Schneeräumer versuchen stets das beste Ergebnis zu erreichen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass zuerst die Hauptstraßen von Schnee und Eis befreit werden müssen, erst danach erfolgt das Räumen der Nebenstraßen. Oft kommt es auch vor, dass Nebenstraßen aufgrund von parkenden Autos nicht ordnungsgemäß oder gar nicht geräumt werden können. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf Ihrem Grundstück, denn die zugeparkten Straßen können auch bei Notarzt- oder Feuerwehreinsätzen zum Problem werden. Wir wünschen Ihnen eine unfall- und schadensfreie Winterzeit. Gleichzeitig bedanken wir uns bereits im Voraus recht herzlich für die Beachtung der obigen Hinweise sowie die Unterstützung der mit dem Winterdienst beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.