Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Röhrmoos – An der Unterweilbacher Straße“ beschlossen.
Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans„Röhrmoos – Batteriespeicher an der Unterweilbacher Straße“ der Gemeinde Röhrmoos
