Gaststättenverordnung
Wir weisen Sie darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich mit dem Formular "Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG" anzuzeigen sind.
Hierfür haben wir neue vereinfachte Formulare erstellt.
Die Formulare können Sie persönlich im Rathaus Röhrmoos Zi-Nr. E01a (Frau Stefanie Kellner) erhalten oder auf unserer Homepage herunterladen.
Sollten Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, bitten wir Sie mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, damit keine Fristen versäumt werden und eventuell notwendige Anträge gestellt werden können.
Im Fall einer Veranstaltung, die in nicht genehmigten Versammlungsräumen stattfindet, ist bei einer Besucherzahl von mehr als 200 Personen eine Anzeige im Landratsamt Dachau (Bauamt, 3 Monate vor der Veranstaltung) erforderlich.
Planen Sie eine Veranstaltung mit Bewirtung müssen Sie zusätzlich zur Veranstaltungsanzeige das Formular "Antrag auf gaststättenrechtliche Gestattung" ausfüllen.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stefanie
Kellner
Sachbearbeiterin
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08139/9301-12 | 08139/9301-20 | EG 01a | ordnungsamt@roehrmoos.de |